Der akademische Titel wird auch als akademischer Grad bezeichnet. Die Voraussetzung dafür ist eine erfolgreich abgelegte Hochschulprüfung.
Seit der Bologna-Reform unterscheidet man bei den akademischen Titeln:
Bachelor-, Master-, Magister-Diplomgrad und Doktorgrad
Die Abschlussbezeichnungen können sich jeweils unterscheiden.
Beispiel: Master of Arts (M. A.)
Der Professorentitel ist dagegen kein akademischer Titel, sondern eine Amtsbezeichnung.